Unser Honorar
Grundlage unserer Honorargestaltung sind das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die Steuerberatervergütungsverordnung.
Zur besseren Transparenz für unsere Mandanten rechnen wir insbesondere außergerichtliche Angelegenheiten nach einem individuellen Stundenhonorar ab, welches je nach Aufwand der Sache zwischen 100 EUR und 200 EUR netto pro Stunde liegt.
Bei Interesse beraten wir Sie auch gern hinsichtlich der Kosten bei Abschluss eines Beratervertrages.