Kein Werbungskostenabzug bei Wegfall der Vermietungsabsicht
Der Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Rahmen der Einkommensteuererklärung entfällt bei Wegfall der Vermietungsabsicht. Das gilt auch bei einem stark sanierungsbedürftigen und teilweise leerstehenden Wohnobjekt, was ein rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts bestätigt. Aufwendungen im Zusammenhang mit einem stark sanierungsbedürftigen und teilweise leerstehenden Wohnobjekt können nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus… weiter »
27. Nov 2015, Rubrik: Steuerliches, Kommentare geschlossen