Zoll ist für Kraftfahrzeugsteuer zuständig
Im Jahr 2014 wird es im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer eine grundlegende Änderung geben. Die Hauptzollämter sind für die Erhebung dieser Steuer zuständig und nicht mehr die Finanzämter. Im ersten Halbjahr 2014 geht die Zuständigkeit für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund über. In Sachsen erfolgt der Wechsel Ende April 2014. Infolgedessen… weiter »
15. Jan 2014, Rubrik: Allgemein, Kommentare geschlossen