
Es ist immer strittig, ob Umzugskosten beruflich veranlasst sind, wenn die Zeitersparnis für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte weniger als eine Stunde beträgt. Nur bei einer beruflichen Veranlassung können die Umzugskosten als Werbungskosten bei nichtselbständiger Tätigkeit im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt werden. Anderenfalls wäre ein Teil der Umzugskosten als haushaltnahe Dienstleistung berücksichtigungsfähig. Dazu liegt… weiter »
18. Aug. 2016, Rubrik: Steuerliches, Kommentare geschlossen

Die Kosten eines Umzuges sind bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzbar, wenn für den Wohnungswechsel berufliche Gründe vorliegen Das können Wechsel des Arbeitgebers, Versetzung, Bezug oder Räumung einer Dienstwohnung und Ähnliches sein. Ein Umzug ist auch ohne Arbeitsplatzwechsel beruflich veranlasst, wenn sich durch den Umzug die Dauer der Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz insgesamt wenigstens zeitweise um… weiter »
4. Juli 2016, Rubrik: Steuerliches, Kommentare geschlossen

Seit 01.11.2015 ist das neue bundeseinheitliche Meldegesetz in Kraft. Dieses Gesetz löst die bisherigen Landesmeldegesetze ab, so das Sächsische Meldegesetz. Bis zum Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes hat es lange gedauert und es wurden in der Gesetzgebungsphase etliche Änderungen vorgenommen. Es treten Verbesserungen auf. Aber auch mit Nachteilen ist zu rechnen. Die Praxis wird beweisen, ob… weiter »
2. Nov. 2015, Rubrik: Rechtliches, Kommentare geschlossen

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Umzugskosten als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgesetzt oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen. Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden. Ab… weiter »
26. März 2015, Rubrik: Steuerliches, Kommentare geschlossen

Oft stellt sich in der Beratungspraxis die Frage, wie Umzugskosten bei der Einkommensteuererklärung sterlich berücksichtigt werden können. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Umzug aus beruflichen oder privaten Gründen erfolgt. Bei beruflich bedingten Umzügen können Arbeitnehmer die Kosten des Umzuges als Werbungskosten geltend machen. Dazu können auch Pauschbeträge für Umzugsauslagen und umzugsbedingte Unterrichtskosten angesetzt werden…. weiter »
28. Okt. 2014, Rubrik: Allgemein, Kommentare geschlossen