Musterklage zum Solidaritätszuschlag – Einsprüche nicht mehr erforderlich
Der Solidaritätszuschlag wurde im Jahre 1991 eingeführt und wird seitdem, mit Ausnahme vom 01.07.1992 bis 31.12.1994, als Zuschlag zur Einkommen-, Körperschaft-, Lohn- und Kapitalertragsteuer erhoben, um gezielt den Aufbau Ost zu finanzieren. Ab dem 01.01.2021 soll der Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der Steuerzahler wegfallen, nach kürzlichen Äußerungen von Bundesfinanzminister Scholz schon ab dem 01.07.2020. Aber… weiter »
7. Mai 2020, Rubrik: Allgemein, Steuerliches, Kommentare geschlossen