Berücksichtigung von Kindern für einen erhöhten Leistungssatz beim Kurzarbeitergeld
Bedingt durch die aktuelle Corona-Situation beantragen viele Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld für ihre Arbeitnehmer. Das Kurzarbeitergeld beträgt grundsätzliche 60 % der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum. Sofern der Arbeitnehmer beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllt, wird eine Kurzarbeitergeld von 67 % der Nettoentgeltdifferenz gezahlt. Welche Arbeitnehmer haben nun Anspruch auf den… weiter »
18. Jun 2020, Rubrik: Steuerliches, Kommentare geschlossen