Steuerbescheide mit Kapitaleinkünften frühestens Ende April
Aufgrund erforderlicher Software-Programmierungen verzögert sich bundesweit die maschinelle Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2014, welchen bei der Einkommen-Steuererklärung die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen; Anrechnung von Kapitalertragsteuer) beigefügt war. Die Finanzverwaltung kann daher frühestens Ende April die ersten hiervon betroffenen Steuerbescheide versenden. Für Fälle einer Einkommensteuererklärung mit der Anlage KAP, bei denen Verluste mit entsprechenden Kapitalerträgen verrechnet… weiter »
13. Apr 2015, Rubrik: Steuerliches, Kommentare geschlossen