ALG 2 und Selbstständigkeit
Wir bieten für Selbstständige, die zur Aufstockung Leistungen nach dem SGB II beziehen, neben der Beratung auf steuerlichem Gebiet auch Hilfe und Beratung im Zusammenhang mit dem Bezug von ALG 2 an. Gerade hier ist eine Beratung besonders wichtig. Es müssen neben den allgemeinen Formularen die Anlagen EK und EKS erstellt werden. Bei der Anlage EKS gibt es für den Beginn eines Leistungszeitraumes eine vorläufige Schätzung und nach Abschluss dieses Zeitraumes eine endgültige Erklärung. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Nachweise zum Einkommen sind vorzulegen und wie tief darf die Vorlagepflicht ausgeweitet werden. Weiterhin muss ein erhaltener Bescheid des Jobcenters geprüft werden. Letztlich geht es um die Frage, ob das erzielte Einkommen richtig angerechnet wurde und ob alle Betriebsausgaben berücksichtigt wurden, die angefallen sind. Gern helfen wir Ihnen auf diesem Gebiet. Beratungshilfe wird für diese Tätigkeit in der Regel nicht gewährt.