Selbstbehalt bei der Krankenversicherung nicht unbegrenzt als Sonderausgabe bei der Einkommensteuererklärung abzugsfähig
Wer mit seiner Krankenkasse einen Selbstbehalt vereinbart hat, um die Beiträge möglichst niedrig zu halten, darf selbst getragene Krankheitskosten nicht wie Beiträge zur Krankenversicherung unbegrenzt als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung abziehen.
Versicherungsbeiträge sind nur nur solche Ausgaben , die im Zusammenhang mit der Erlangung eines Versicherungsschutzes stehen. Die Selbstbeteiligung führe aber gerade nicht zu einem Versicherungsschutz. Die über den Selbstbehalt bezahlte Krankheitskosten gelten vielmehr als außergewöhnliche Belastung. Dabei muss gedoch die zumutbare Eigenbelastung berücksichtigt werden.
Autor: Karsten Fiedler am 30. Apr 2014 14:41, Rubrik: Steuerliches,
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