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Kosten für Dienstjubiläen als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung

Sind die Kosten, die bei einem Dienstjubiläum entstanden sind, beruflich oder privat veranlasst? Wenn diese Kosten beruflich veranlasst sind, so können sie bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten aufgeführt werden und so die Steuerlast senken. Und wie gilt das für Priester?

Kirchensteuer

Foto S. Hofschlaeger / pixelio.de

Dienstjubiläen werden als herausgehobene persönliche Ereignisse regelmäßig als durch die private Sphäre des Dienst- oder Arbeitnehmers veranlasst beurteilt. Im Einzelfall kann im Hinblick auf den Anlass der Feier eine andere Beurteilung geboten sein.

Die Aufwendungen eines katholischen Priesters für die Feier aus Anlass seines Priesterjubiläums sind diesbezüglich auch privat veranlasst. Das ergibt sich aus einem Beschluss  des Bundesfinanzhofes vom 24.09.2013  unter VI R 35/11.

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Autor: Karsten Fiedler am 27. Apr 2014 10:01, Rubrik: Steuerliches,
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