Freiwillige Rentenbeiträge bis 31.03.2014 zahlen
Freiwillige Beiträge für die Gesetzliche Rentenversicherung für das Jahr 2013 können bis zum 31.03.2014 gezahlt werden. Diese Frist ist, wie auch andere Fristen im Sozialrecht, zu beachten, um keine Nachteile zu erlangen.
Das erklärte die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland. Dabei ist diese Frist vor allem für die freiwillig Versicherten wichtig, die ihre Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten wollen. Bereits eine Beitragslücke von nur einem Monat genügt, um diese Anwartschaft zu verlieren. Des weitern erhöht sich durch die Zahlung die spätere Rente und es können Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt werden. Für das Jahr 2013 beträgt der monatliche Mindesbeitrag 85,05 EUR und der freiwillige Höchstbeitrag liegt bei 1096,20 EUR.
Natürlich stellt sich die Frage, ob eine freiwillige Versicherung in der Gesetzlichen Rentenversicherung sinnvoll ist und welche Alternativen sind gegeben. Lassen Sie sich daher beraten, denn dabei sind einige Dinge zu berücksichtigen, die auch vom Einzelfall abhängen.
Autor: Karsten Fiedler am 17. Mrz 2014 16:04, Rubrik: Rechtliches,
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