Vereinfachte Steuererklärung für Rentner
Die Steuererklärung für Rentner soll vereinfacht werden. Dazu haben die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen mit Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen ein Pilotprojekt ab Ende April 2019 gestartet.
Liegen dem Finanzamt steuerlich relevante Informationen von dritter Seite schon vor, wie zum Beispiel Renteneinkünfte und Krankenversicherungsbeiträge, können Rentner auf einem speziellen Vordruck nur noch ergänzende Angaben zu Spenden, Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen machen. Der neue Vordruck namens „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ kann seit dem 2. Mai 2019 abgegeben werden, allerdings nur in den oben genannten Bundesländern. Wer zusätzlich Einkünfte hat, zum Beispiel aus Vermietung oder einem Gewerbe, muss die Steuererklärung wie bisher mit den herkömmlichen Vordrucken einreichen.
Nachteil des vereinfachten Verfahrens ist, dass bei der Erstellung der Steuererklärung die Berechnung der voraussichtlichen Steuerbelastung nicht möglich ist, da auf die Angabe der wesentlichen relevanten Daten in dieser vereinfachten Erklärung verzichtet wird. Außerdem können die übermittelten Daten an die Finanzverwaltung fehlerhaft sein und eine Klärung ist vor Abgabe der Steuererklärung sinnvoller.
Es bleibt abzuwarten, ob das vereinfachte Verfahren wirklich zu einer Vereinfachung führt und wie es sich durchsetzen wird.
Autor: Karsten Fiedler am 13. Mai 2019 12:58, Rubrik: Allgemein, Steuerliches,
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