Pokergewinne können gewerbliche Einkünfte sein
Die Teilnahme an Pokerturnieren, Internet-Pokerveranstaltungen und Cash-Games kann zu einer gewerblichen Tätigkeit führen. Somit können die dadurch erzielten Gewinne Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit, die einkommen-, umsatz- und gewerbesteuerpflichtig sind, entstehen. Dazu ist eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster ergangen.
Dabei stellt sich die Frage, ob es sich bei Poker um ein reines Glücksspiel handelt oder der Ausgang des Pokerspiels nicht nur vom Glück, sondern auch von den Fähigkeiten, Kenntnissen und dem Grad der Aufmerksamkeit des jeweiligen Spielers abhängt.
Gewinne, die auf „Anfängerglück“, gute Karten und glückliche Spielverläufe zurückzuführen sind, stellen noch keine gewerblichen Einkünfte dar, vor allem auch, wenn daneben noch eine nichtselbstständige Tätigkeit besteht.
Wird aber der Spielertätigkeit intensiv und erfolgreich nachgegangen und sogar eine Wohnung in der Nähe eines Spielcasinos angemietet, spricht das für eine gewerbliche Tätigkeit. Das gilt insbesondere, wenn umfangreiche Turniererfahrung und Kenntnisse bestehen und geschulte Fähigkeiten vorhanden sind, so dass Gewinne nicht mehr allein vom Glück abhängen. Weiterhin spricht für eine gewerbliche Tätigkeit, dass die bisher bestehende nichtselbstständige Tätigkeit aufgegeben wird und das Spiel zur Haupteinnahmequelle wird.
Autor: Karsten Fiedler am 18. Feb 2019 14:11, Rubrik: Allgemein, Steuerliches,
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