Befreiung von GEMA-Kosten für Antennengemeinschaften
Der Bundesrat hat am 12.05.2017 mit großer Mehrheit einem Antrag Sachsens zugestimmt, mit dem Antennengemeinschaften von den GEMA-Kosten befreit werden sollen.
Antennengemeinschaften leiten die über Satellit ausgestrahlten und mit einer Gemeinschaftsantenne empfangenen Fernseh- oder Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte ihrer Mitglieder weiter. Hierfür fällt bisher eine Vergütung für die GEMA in Höhe von über 5% der gesamten Umsätze der Antennengemeinschaften an. Und das obwohl die Antennengemeinschaften, die gerade in Ostdeutschland in den achtziger Jahren mit großer Eigeninitiative der Mitglieder entstanden sind, regelmäßig keine auf Gewinn ausgelegten Wirtschaftsunternehmen sind.
Es soll damit eine Gerechtigkeitslücke geschlossen werden. Während auch große Wohnungseigentümergemeinschaften nach aktueller Rechtslage Rundfunk- und Fernsehsendungen kostenlos empfangen können, werden Antennengemeinschaften mit GEMA-Kosten belastet. Letztlich versorgen aber auch diese Gemeinschaften lediglich ihre Mitglieder mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen. Hier drohen den Antennengemeinschaften hohe Zahlungen, die letztlich von den Mitgliedern übernommen werden müssen. Gerade im ländlichen Raum wird der Rundfunk- und Fernsehempfang dadurch erheblich verteuert.
Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Dresden entschieden, dass Antennengemeinschaften zumindest dann verpflichtet sind, Gebühren an die GEMA für die Weiterleitung der Sendungen zu bezahlen, wenn die Antennengemeinschaft nach ihrer Satzung grundsätzlich jedem offen steht. Der Bundesgesetzgeber muss gesetzliche Vorgaben schaffen, die es den Gemeinschaften ermöglichen, rechtssichere Satzungen zu gestalten, so dass eine Vergütungspflicht gar nicht erst entsteht.
Autor: Jana Gräfe am 23. Mai 2017 15:48, Rubrik: Allgemein, Rechtliches,
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