Änderung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen
Die Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand ändert sich bei betrieblich oder beruflich veranlassten Auslandsreisen für einige Länder ab 01.01.2017. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14.12.2016 hervor.
Das betrifft folgende Länder: Algerien, Aserbaidschan, Bolivien, China, Costa Rica, Ecuador, Fidschi, Griechenland, Honduras, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kosovo, Malaysia, Moldawien, Monaco, Myanmar, Oman, Panama, Papua-Neuguinea, Russland, San Marino, Sao Tomé – Principe, Serbien, Slowenien, Südsudan, Taiwan, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, USA, Zentralafrika und Zypern.
Auch die Pauschale für Übernachtungskosten ändert sich bei einigen Ländern. Diese hat aber nur Auswirkungen auf die steuerliche Anerkennungen von Erstattungen des Arbeitgebers für Übernachtungskosten seiner Arbeitnehmer.
Autor: Karsten Fiedler am 18. Jan 2017 14:06, Rubrik: Steuerliches,
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