Änderungen beim Lohnsteuerfreibetrag
Bei der Beantragung des Lohnsteuerfreibetrages gibt es eine Änderung über die Dauer der Gültigkeit des Freibetrages.
Beantragen Sie im Lohnsteuerermäßigungsverfahren einen Lohnsteuerfreibetrag, müssen Sie ab 2016 nicht mehr jedes Jahr aktiv werden. Ab 2016 soll der Freibetrag zwei Jahre gültig sein. Starttermin ist laut Bundesfinanzministerium der 1. Oktober 2015 für Freibeträge der Steuerjahre ab 2016. Das geht aus einem Schreiben des BMF vom 21.05.2015 unter Aktenzeichen IV C 5 – S 2365/15/10001 hervor. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Neuregelung in der Praxis auswirkt und ob es dadurch zu einem Bürokratieabbau kommt.
Autor: Karsten Fiedler am 5. Aug 2015 10:17, Rubrik: Steuerliches,
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