Im Justizvollzug Sachsens ist der Fingerabdruck-Scanner flächendeckend eingeführt
Justizminister Dr. Jürgen Martens testete am 21.018.2014 den neuen Fingerabdruck-Scanner in der Justizvollzugsanstalt Dresden. Nach einem erfolgreichen Probebetrieb sind alle neun sächsischen Justizvollzugsanstalten und die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen mit einem Fingerprint-System ausgestattet. Dieses bundesweit erstmals eingeführte Fingerprint-System soll dazu helfen, Gefangene sicher zu identifizieren.
Dabei erklärte der Justizminister, dass zu einem modernen Justizvollzug auch eine Sicherheitsausstattung gehört, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Mit der Einführung des Fingerprint-Systems wird der gute Sicherheitsstandard in den sächsischen Justizvollzugsanstalten weiter erhöht und den Bediensteten ein effektives Hilfsmittel zur Vermeidung von Fehlentlassungen an die Hand gegeben.
Die Einführung des Systems wurde im Mai 2013 beschlossen, nachdem einem ungarischen Untersuchungsgefangenen durch eine Identitätstäuschung die Entweichung aus der Justizvollzugsanstalt Dresden gelungen war. Der sächsische Justizminister entschied damals, zur sicheren Identifikation von Gefangenen zukünftig auch technische Hilfsmittel einzusetzen. Mit der Einführung eines Fingerprint-Systems zur Identifikation von Gefangenen hat der sächsische Justizvollzug Neuland betreten; auf Erfahrungen anderer Bundesländern konnte hierbei nicht zurückgegriffen werden.
Bei der Aufnahme des Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt wird über den Finger-Scanner ein Datensatz von mehreren Fingern abgenommen. Im Entlassungsverfahren wird ein erneut abgenommener Fingerabdruck mit dem bereits vorhandenen Datensatz technisch abgeglichen und dadurch die Identität des Gefangenen bestätigt bzw. widerlegt. Nach der Entlassung wird der Datensatz gelöscht.
Das Fingerprint-System ist ein technisches Hilfsmittel, das die Justizvollzugsbediensteten nicht von der herkömmlichen Identitätsüberprüfung nach optischen Kriterien entbindet.
Autor: Karsten Fiedler am 2. Sep 2014 11:26, Rubrik: Rechtliches,
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