Steuerlicher Fragebogen bei PV-Anlagen
Im Rahmen der Verschlankung des Besteuerungsverfahrens bei kleinen PV-Anlagen wird es nicht beanstandet, wenn Betreiber von Photovoltaikanlagen bei Inbetriebnahme einer PV-Anlage auf die steuerliche Anzeige und Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt verzichten.
Die Regelung gilt nur für Anlagen, die ab dem 01.01.2023 in Betrieb genommen werden. Außerdem gilt sie nur für den Betrieb einer PV-Anlage. Liegen weitere Gewinneinkünfte vor, muss auch der Fragebogen eingereicht werden.
Autor: Karsten Fiedler am 18. Sep 2023 15:59, Rubrik: Allgemein, Steuerliches,
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