Änderungen durch das Steuerentlastungsgesetz
Der Bundesrat hat am 20.05.2022 dem Steuerentlastungsgesetz zugestimmt, aus welchem sich die folgenden Änderungen für Steuerpflichtige ergeben: Energiepreispauschale Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von (einmalig) 300 EUR haben unbeschränkt steuerpflichtige Personen, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbstständige Arbeit oder Nichtselbstständige Arbeit haben. Hierzu zählen auch Minijobber und Arbeitnehmer, deren Lohn pauschal versteuert… weiter »
18. Aug 2022, Rubrik: Allgemein, Steuerliches, Kommentare schreiben