Verringerung der Nutzungsdauer von Computerhardware und Software ab 2021
Die bisherige Nutzungsdauer für Computer und Software wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt. Damit ist eine Sofortabschreibung möglich. Die Änderung beruht auf einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26.02.2021. Aufgrund der Digitalisierung unterliegen Wirtschaftsgüter, die der Computerhardware sowie der für die Dateneingabe und -verarbeitung erforderlichen Betriebs- und Anwendersoftware zugehören, einem raschen technischen Fortschritt. Aus… weiter »
9. Apr 2021, Rubrik: Allgemein, Steuerliches, Kommentare schreiben