Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer
Grundsätzlich werden Erstattungen von Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung mit der gezahlten Kirchensteuer desselben Jahres verrechnet. Auch wenn die Erstattung frühere Jahre betrifft, wird die Verrechnung im Jahr der Erstattung „aus Gründen der Praktikabilität“ zugelassen. Nun kann es Fälle geben, in denen der Erstattungsbetrag höher ist als die Zahlungen im betreffenden Jahr, z.B. weil ein… weiter »
16. Dez 2020, Rubrik: Allgemein, Steuerliches, Kommentare geschlossen