Aufwendungen für Promotionsvermittlung steuerlich nicht berücksichtigungsfähig
Eine Promotion bzw. ein Promotionsstudium wird im Allgemeinen nach dem Abschluss eines Erststudiums absolviert. Daher zählen die Aufwendungen dafür nicht mehr zum Erststudium, sondern sind in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzbar. Voraussetzung ist, dass ein berufsbezogener Zusammenhang gegeben ist. Somit sind Promotionskosten in vollem Umfang als Werbungskosten absetzbar, wenn die Promotion auf das Erzielen steuerpflichtiger… weiter »
20. Nov 2020, Rubrik: Allgemein, Steuerliches, Kommentare geschlossen