Erhöhung der Verpflegungspauschalen
Bei beruflichen Auswärtstätigkeiten und bei doppelter Haushaltsführung können Verpflegungspauschbeträge als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Deren Höhe richtet sich nach der Abwesenheitsdauer von der ersten Tätigkeitsstätte und der Wohnung. Ab 2020 wurden diese Verpflegungspauschbeträge angehoben. Im Gegensatz zu Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten werden Verpflegungspauschbeträge bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten stets nur für die ersten drei… weiter »
13. Feb 2020, Rubrik: Steuerliches, Kommentare geschlossen