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Lohnsteuerklassenwahl für 2020 prüfen

Verheiratete Arbeitnehmer, die beim monatlichen Lohnsteuerabzug der tatsächlichen Jahressteuer möglichst nahe kommen wollen, sollten ihre Steuerklassenwahl jetzt überprüfen. Eine andere Wahl kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn sich die Lohn- und Gehaltsverhältnisse zuletzt geändert haben.

Steuererklärung

Foto Dieter Schütz / pixelio.de

Ehegatten stehen grundsätzlich die Steuerklassenkombinationen IV/IV, III/IV und das so genannte Faktorverfahren zur Verfügung. Die Steuerklasse IV bietet sich an, wenn beide Ehegatten in etwa gleich viel verdienen. Die Steuerklassenkombination III/V empfiehlt sich hingegen, wenn ein Ehegatte etwa 60 und der andere etwa 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens verdient. Anstelle der Steuerklassenkombination III/V können Arbeitnehmer-Ehegatten auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen (Faktorverfahren). Lebenspartner haben die gleichen Wahlrechte wie Ehegatten.

Der Wechsel der Steuerklasse kann mit dem online verfügbaren Formular »Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern« beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Auch wir können Ihnen bei der Wahl der zweckmäßigen Lohnsteuerklassenkombinationen helfen.

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Autor: Karsten Fiedler am 3. Dez 2019 16:25, Rubrik: Allgemein, Steuerliches,
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