Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und Baukindergeld
Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 %, höchstens 1.200 EUR im Jahr, direkt von der Steuerschuld im Rahmen der Einkommensteuer abziehbar. Nicht begünstigt sind allerdings Handwerkerleistungen im Rahmen von Baumaßnahmen, die mit irgendwelchen öffentlichen Mitteln in Form von zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen gefördert werden. Die Frage ist, ob auch das Baukindergeld, das bekanntlich von… weiter »
7. Nov 2019, Rubrik: Allgemein, Steuerliches, Kommentare geschlossen