Steuerliche Berücksichtigung von Gartenarbeiten
Bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen vermindert sich im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Einkommensteuer um 20 % der entsprechenden Kosten; höchstens 20 % von 20.000 EUR, also 4.000 EUR abziehbar. Für Handwerkerleistungen rund um den Haushalt sind ebenfalls 20 % der Aufwendungen abzugsfähig, höchstens allerdings 20 % von 6.000 EUR, also 1.200 EUR. Gerade bei Arbeiten im häuslichen… weiter »
6. Sep 2019, Rubrik: Allgemein, Steuerliches, Kommentare geschlossen