Weihnachtsfrieden der sächsischen Finanzämter
Die Finanzämter des Freistaates Sachsen werden auch in diesem Jahr den sogenannten Weihnachtsfrieden einhalten. Das Finanzministerium hat seine Behörden angewiesen, die sächsischen Bürger in der Weihnachtszeit nicht mit Maßnahmen zu belasten, die als unpassend empfunden werden könnten.
Die sächsischen Finanzämter werden vom 21. Dezember bis einschließlich Neujahr von Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Damit wird die langjährige Tradition des Weihnachtsfriedens fortgesetzt und ein kleiner Beitrag zu einem besinnlichen und friedvollen Weihnachtsfest geleistet. Ausnahmen von dieser Regelung seien nur zugelassen, wenn durch die Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall, beispielsweise wegen Verjährung, drohen würde.
Einen Versandstopp für Steuerbescheide und Mahnungen wird es auch dieses Jahr nicht geben. Dadurch sollen Einnahmeausfälle im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler vermieden werden. Auch bereits fällige Steuern müssen während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden. Andernfalls können Säumniszuschläge entstehen.
Autor: Karsten Fiedler am 17. Dez 2018 14:03, Rubrik: Allgemein, Steuerliches,
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