Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen
Beerdigungskosten können als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Einkommensteuererklärung nur abgezogen werden, soweit sie nicht aus dem Nachlass oder durch sonstige im Zusammenhang mit dem Tod zugeflossene Geldleistungen gedeckt sind. Als rechtlicher Grund für die Übernahme der Beerdigungskosten kommt grundsätzlich § 1968 BGB in Betracht. Nach dieser Vorschrift trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung…. weiter »
5. Jul 2018, Rubrik: Steuerliches, Kommentare geschlossen