Einnahme-Überschussrechnung zwingend auf Anlage EÜR übermitteln
Alle selbstständig bzw. gewerblich Tätigen, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, sind ab dem Veranlagungsjahr 2017 grundsätzlich verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärung und die standardisierte „Anlage EÜR“ elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dies gilt nunmehr auch dann, wenn die Betriebseinnahmen geringer als 17.500 EUR sind. Die bisherige Kulanzregelung für die formlose Übermittlung der Einnahme-Überschussrechnung ist ausgelaufen…. weiter »
6. Jun 2018, Rubrik: Allgemein, Steuerliches, Kommentare geschlossen