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Probleme bei der Übermittlung von vermögenswirksamen Leistungen

Bei der elektronischen Übertragung von Daten über vermögenswirksame Leistungen gibt es in diesem Jahr massive Probleme. Dadurch kann es zu erheblichen Verzögerungen bei der Erstellung des Einkommensteuerbescheids durch das Finanzamt kommen.

Münzen

Foto Petra Bork / pixelio.de

Ab diesem Jahr mussten Anlageinstitute erstmals die Beträge über die ihrer Kunden an das Finanzamt elektronisch weiterleiten. Fällig wurde das bis zum 28. Februar 2018. So schrieb es das Gesetz vor. Jedoch lieferten manche Anlageinstitute entweder fehlerhafte Datensätze oder überhaupt keine Informationen. Besonders betroffen sind Fälle, in denen die vermögenswirksamen Leistungen beim Arbeitgeber selbst angelegt werden. Dann muss nämlich auch der Arbeitgeber die Datenübermittlung durchführen.

Das Bundesministerium der Finanzen verlängert deshalb nun die Frist zur Datenübermittlung. Bis zum 31. August 2018 haben die Anlageinstitute Zeit, die korrekten Daten für das Jahr 2017 an die Finanzämter nachzureichen.

Liegen dem Finanzamt keine elektronischen Daten vor, stellt es nach bisheriger Kenntnis die Bearbeitung der Steuererklärung zurück, so dass der Steuerbescheid erheblich auf sich warten lässt.

Wir empfehlen Ihnen sich folgende Fragen zu stellen:
Haben Sie dem Anlageinstitut die Zustimmung zur Übermittlung Ihrer Daten erteilt?
Wurden die Beträge über die vermögenswirksamen Leistungen korrekt an das Finanzamt weitergegeben?
Nehmen Sie Kontakt zu dem Anlageinstitut auf und klären Sie diese Fragen, um schnellstmöglich den Steuerbescheid zu erhalten.

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Autor: Karsten Fiedler am 19. Mai 2018 09:08, Rubrik: Allgemein, Steuerliches,
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