Ohne inländischen Hausstand kein Werbungskostenabzug bei Auslandsstudium
Ein an einer deutschen Hochschule eingeschriebener Student kann für Zeiträume von Auslandssemestern und Auslandspraktika keine Aufwendungen für die dortige Unterkunft und Verpflegung geltend machen, wenn im Inland kein eigener Hausstand unterhalten wird. Das entschied das Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 24. Januar 2018. Laut Finanzgericht besteht keine für den Abzug der geltend gemachten Aufwendungen erforderliche… weiter »
22. Apr 2018, Rubrik: Allgemein, Steuerliches, Kommentare geschlossen