2024 brs leipzig – büro recht steuern

Rechtsanwalt Karsten Fiedler Telefon: +49 341 91027348

Monatsarchiv für März 2018

Ehrenamtliche Tätigkeit mit Bezug zur Haupttätigkeit

Pflegen

​Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ist eine weitere Beschäftigung für denselben Arbeitgeber als Teil einer nichtselbständigen Haupttätigkeit anzusehen, wenn zwischen beiden Tätigkeiten ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Somit unterliegt auch diese weitere Beschäftigung der Einkommensteuer, auch wenn diese als ehrenamtliche Tätigkeit ausgestaltet ist. Beim zu entscheidenden Fall sind die Mitarbeiter des Klägers in ihrem Hauptberuf in Vollzeit… weiter »

8. Mrz 2018, Rubrik: Allgemein, Steuerliches, Kommentare geschlossen

© 2024 brs leipzig – büro recht steuern Rechtsanwalt Karsten Fiedler Telefon: +49 341 91027348