Steuerzinsen bleiben vorerst hoch
Das Finanzgericht Münster hält den Steuerzinssatz von sechs Prozent pro Jahr noch für verfassungsgemäß. Eine vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterklage wurde damit in erster Instanz abgewiesen .
Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof ausdrücklich zugelassen und damit den Weg zum höchsten deutschen Steuergericht freigemacht. Der Bund der Steuerzahler wird gemeinsam mit den Klägern die Urteilsgründe prüfen und dann wahrscheinlich Revision einlegen. Mit der schriftlichen Urteilsbegründung ist in einigen Wochen zu rechnen.
Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer. Dabei beträgt der Zinssatz 0,5 % pro Monat. Die Rechtsgrundlage ist § 233 a der Abgabenordnung.
Für die Praxis hat das Urteil zunächst keine Auswirkungen. Steuerzahler können weiterhin gegen die hohen Steuerzinsen Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Begründung sollte auf ein bereits laufendes Parallelverfahren beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen I R 77/15 verwiesen werden.
Autor: Karsten Fiedler am 26. Okt 2017 12:22, Rubrik: Steuerliches,
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