Steuerzinsen bleiben vorerst hoch
Das Finanzgericht Münster hält den Steuerzinssatz von sechs Prozent pro Jahr noch für verfassungsgemäß. Eine vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterklage wurde damit in erster Instanz abgewiesen . Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof ausdrücklich zugelassen und damit den Weg zum höchsten deutschen Steuergericht freigemacht. Der Bund der Steuerzahler wird gemeinsam mit den Klägern… weiter »
26. Okt 2017, Rubrik: Steuerliches, Kommentare geschlossen