Aufwendungen für ein gemischt genutztes häusliches Arbeitszimmer
Vom Grundsatz her können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Davon gibt es Ausnahmen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1250 EUR begrenzt. Die Beschränkung der Höhe nach gilt nicht,… weiter »
27. Jul 2017, Rubrik: Steuerliches, Kommentare geschlossen