Berücksichtigung von Straßenanliegerbeiträgen als haushaltnahe Dienstleistungen
Es gibt immer wieder Streit mit dem Finanzamt über Berücksichtigung von Straßenanliegerbeiträgen als haushaltnahe Dienstleistung bzw. Handwerkerleistung nach § 35a EStG im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Nun hat sich die Finanzverwaltung abschließend zur Berücksichtigung von Straßenanliegerbeiträgen nach § 35a EStG im Rahmen der Einkommensteuererklärung durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums geäußert. Danach sind Maßnahmen, die von der öffentlichen Hand in Auftrag gegeben werden und mit den Hauseigentümern nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden, nicht im Rahmen des § 35a EStG begünstigt. Dieses Schreiben nennt hier ausdrücklich die öffentlich-rechtlichen Beiträge zu Erschließung, Straßenausbau und -rückbau.
Autor: Karsten Fiedler am 24. Jan 2017 16:03, Rubrik: Steuerliches,
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