Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung
Es ist immer strittig, wie der Selbstbehalt einer privaten Krankenversicherung im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden kann. Dazu hat es jetzt ein Urteil des Bundesfinanzhofs gegeben.
Der von einem Steuerpflichtigen bei einer privaten Krankenversicherung vereinbarte und getragene Selbstbehalt ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs kein Beitrag zu einer Krankenversicherung und kann daher nicht als Sonderausgabe gemäß im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Weil die Selbstbeteiligung keine Gegenleistung für die Erlangung des Versicherungsschutzes darstelle, sei sie kein Beitrag zu einer Krankenversicherung im Sinne der Vorschrift. Der Selbstbehalt könne nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn er die zumutbare Belastung laut Einkommensteuergesetz übersteige. Eine darüber hinausgehende steuerliche Berücksichtigung des Selbstbehalts sei nicht verfassungsmäßig geboten. Das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums gewährleiste dem Steuerpflichtigen keinen Schutz des Lebensstandards auf Sozialversicherungs-, sondern lediglich auf Sozialhilfeniveau. Die Aufwendungen für Krankheitskosten im Rahmen von Selbstbehalten seien aber nicht Teil des sozialhilferechtlich gewährleisteten Leistungsniveaus.
Autor: Karsten Fiedler am 1. Dez 2016 13:57, Rubrik: Steuerliches,
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