Kein Steuerbonus für Arbeiten im Handwerksbetrieb
Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung direkt von der Steuerschuld abziehbar, und zwar mit 20 %, höchstens 1.200 EUR im Jahr. Begünstigt sind nur reine Arbeitskosten sowie in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Begünstigt sind allerdings nur Leistungen, die „im Haushalt“ erbracht werden. Dabei stellt sich die Frage,… weiter »
15. Sep 2016, Rubrik: Steuerliches, Kommentare geschlossen