Umzugskosten werden auch bei geringer Zeitersparnis steuerlich anerkannt
Die Kosten eines Umzuges sind bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzbar, wenn für den Wohnungswechsel berufliche Gründe vorliegen Das können Wechsel des Arbeitgebers, Versetzung, Bezug oder Räumung einer Dienstwohnung und Ähnliches sein. Ein Umzug ist auch ohne Arbeitsplatzwechsel beruflich veranlasst, wenn sich durch den Umzug die Dauer der Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz insgesamt wenigstens zeitweise um… weiter »
4. Jul 2016, Rubrik: Steuerliches, Kommentare geschlossen