Einsprüche und Klagen bei Steuersachen in Sachsen
Im Freistaat Sachsen wurden 193.000 Einsprüche und 3.000 Klagen in Steuersachen 2015 abgeschlossen.
Die sächsischen Finanzämter haben dabei über 193.000 Einsprüche abschließend bearbeitet. Davon wurden 20 Prozent durch Rücknahme, 66 Prozent durch Abhilfe (antragsgemäße Änderung) und 14 Prozent durch (Teil-)Einspruchsentscheidung abgeschlossen.
Abhilfen beruhen häufig darauf, dass erstmals im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben, Kosten geltend gemacht oder Belege eingereicht werden. Bei streitigen Rechtsfragen kann das Finanzamt das Einspruchsverfahren in Absprache mit dem Steuerpflichtigen zudem auch durch die nachträgliche Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerkes in den Steuerbescheid erledigen. Dies wird vor allem bei Einsprüchen mit Bezug auf laufende gerichtliche Musterverfahren praktiziert.
In rund 27.000 Fällen konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, so dass die Finanzämter Einspruchs- oder Teileinspruchsentscheidungen fällten. Etwa gegen jede Elfte davon erhoben Steuerpflichtige in 2015 Klage vor dem Sächsischen Finanzgericht in Leipzig.
Autor: Karsten Fiedler am 22. Jun 2016 15:07, Rubrik: Rechtliches, Steuerliches,
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