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Sachsens Justizminister will Smartphonenutzer besser vor ungewollten Zahlungen schützen

Am 12.11.2014 will sich Justizminister Sebastian Gemkow auf der Justizministerkonferenz der Länder in Berlin für eine Verbesserung der Rechte der Verbraucher und Stärkung ihres Schutzes bei Zahlungsvorgängen nach Nutzung von Smartphones einsetzen.

Smartphone

Bild Windorias / pixelio.de

Über die Telefonrechnung werden oft Entgelte von Drittanbietern in Rechnung gestellt, deren Anspruch zweifelhaft ist. Dieser sogenannte WAP-Billing-Prozess birgt ein hohes Missbrauchspotenzial zu Lasten der Verbraucher. Es müssen geeignete zivilrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, um den Anschlussinhaber vor ungerechtfertigten Forderungen innerhalb eines solchen Zahlungsprozesses zu schützen.

Dazu fügte er aus: „Immer häufiger beklagen Verbraucher, dass sie in ihren Mobilfunkrechnungen unter ‚Entgelte für Leistungen Dritter‘ ein so genanntes ‚Abo‘ eines Drittanbieters vorfinden, dessen Zustandekommen sie sich nicht erklären können. Vor der Inanspruchnahme wegen einer solchen unbegründeten Forderung sind sie derzeit aber nicht effektiv geschützt. Die geltenden gesetzlichen Regelungen müssen daher dringend angepasst werden.“

Die in Rechnung gestellten Beträge belaufen sich auffallend häufig auf 4,99 Euro pro Woche oder auch schon auf 2,99 Euro pro Tag. Die Betroffenen versichern regelmäßig, bewusst keinen Vertrag über eine solche Dienstleistung abgeschlossen und auch auf keine Preisangaben, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder gar Widerrufsbelehrungen hingewiesen worden zu sein.

Vielmehr haben der jeweilige Anschlussinhaber oder beispielsweise dessen minderjährige Kinder bewusst oder unbewusst nur auf einen – etwa in einer SMS, einem Werbebanner oder einer App enthaltenen – Link geklickt.

Auch dann, wenn die Betroffenen der Rechnungsposition widersprechen und die Rechnung anteilig kürzen, versuchen die Telekommunikationsanbieter nach Erfahrungen der Verbraucherzentralen den Anspruch durchzusetzen. Oftmals sperren Sie den Mobilfunkanschluss oder drohen eine solche Sperrung zumindest an, was bei den meisten Anschlussinhabern ausreicht, um sie zur Zahlung zu bewegen.

Es bleibt zu hoffen, dass dieser Einsatz zu einer Verbesserung der gegenwärtigen Lage führen wird.

 

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Autor: Karsten Fiedler am 12. Nov 2015 14:40, Rubrik: Rechtliches,
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