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Änderungen bei der Sächsischen Bauordnung geplant

Es sind Änderungen bei der Sächsischen Bauordnung geplant, die das Kabinett am 15. 09. 2015 beschlossen hat. Ziele dieser Änderungen sind, das Bauordnungsrecht zu aktualisieren, eine höhere Sicherheit zu gewährleisten und Regelungen zu vereinfachen.

Baustelle

Foto Lupo / pixelio.de

Dazu sagte der für das Bauwesen zuständige Innenminister Markus Ulbig: „Die geänderte Sächsische Bauordnung erhöht die Sicherheit in Wohnräumen und schafft Erleichterungen für Bauherren. Mit der Einführung von Rauchwarnmeldern setzt Sachsen zudem ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.“

Der Koalitionsvertrag sieht eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten ab 1. Januar 2016 vor. Dies betrifft insbesondere neu geschaffene Wohnungen und Beherbergungsstätten. Die Regelung gilt außerdem für wesentliche Änderungen oder Nutzungsänderungen von Bestandsbauten. Eine solche liegt beispielsweise vor, wenn ein Bürogebäude umgebaut und künftig als Wohnraum genutzt werden soll. Die Rauchwarnmelderpflicht soll die Sicherheit im Brandfall verbessern. Der Gesetzesentwurf umfasst zudem die Kommunalisierung der Stellplatzpflicht. Die Gemeinden können künftig in eigenen Satzungen Regelungen zu Stellplätzen, Garagen und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder treffen. Im Abstandsflächenrecht und bei der Nachbarbeteiligung gelten künftig erleichterte Vorschriften. Beim Abstandsflächenrecht sollen Maßnahmen der Wärmedämmung und von Solaranlagen an bestehenden Gebäuden privilegiert werden. Verwaltungsvorgänge werden vereinfacht, beispielsweise kann bei mehr als 20 Nachbarn die Zustellung der Baugenehmigung durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Insgesamt wird die Sächsische Bauordnung an die Regelungen der novellierten Musterbauordnung angepasst. Das Ziel sind einheitliche Grundregeln in den Ländern. Die Einbringung des Gesetzes in den Landtag soll noch in diesem Monat erfolgen, damit das Gesetz zügig in Kraft treten kann.

Es bleibt zu hoffen, dass die geplanten Änderungen die geplanten Ziele wirklich erreicht.

 

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Autor: Jana Gräfe am 16. Sep 2015 11:57, Rubrik: Rechtliches,
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