Zahlungen von Handwerkerleistungen durch Dritte
Wie ist es mit der Steueranrechnung für Handwerker-Leistungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung, wenn Rechnungen, die auf den Namen des Steuerpflichtigen ausgestellt sind, nicht selbst, sondern durch Dritte per Überweisung bezahlt werden? Diese Frage ist immer einmal aktuell.
Das Finanzamt versagt manchmal einen Steuerabzug und begründet das damit, dass Drittaufwand bzw. der abgekürzte Zahlungsweg nur bei Werbungskosten und Betriebsausgaben anerkannt wird. Ist das richtig?
Das Finanzamt liegt hier falsch. Das Bundesfinanzministerium hat in seinem jüngsten „Anwendungsschreiben zu § 35a EStG“ ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zahlungen eines Dritten für die Steueranrechnung unschädlich sind.
Haben Sie zu diesem Komplex Fragen, so wenden Sie sich einfach an uns. Wir beraten Sie kompetent.
Autor: Karsten Fiedler am 29. Jun 2015 17:24, Rubrik: Steuerliches,
Kommentare per Feed RSS 2.0,
Kommentare geschlossen.