Besserer Schutz bei Stalking
Die Strafbarkeitslücken im Interesse der Opfer bei Stalking müssen endlich endlich geschlossen werden. Dafür setzen sich die Justizminister von Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen setzen im Bundesrat gemeinsam ein.
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback und seine beiden Amtskolleginnen aus Hessen und Mecklenburg-Vorpommern, Eva Kühne-Hörmann und Uta-Maria Kuder, sowie der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow werden sich am morgigen Freitag im Bundesrat gemeinsam dafür einsetzen, den strafrechtlichen Schutz bei Stalking endlich zu verbessern: „Im Interesse der Opfer ist es dringend an der Zeit, die Strafbarkeitslücken zu schließen!“ Sie werden dem Bundesrat dazu den bayerischen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen zur Entscheidung vorlegen.
Bausback betont den dringenden Handlungsbedarf: „Stalking ist Psychoterror: Der Stalker betrachtet das Opfer als sein Eigentum, er bemächtigt sich seiner Lebensführung, indem er es auf Schritt und Tritt überwacht und ihm signalisiert: Ich weiß, wo du bist und was du tust. Die Opfer leiden an Angstzuständen, Schlaflosigkeit, Nervosität und Depressionen. In vielen Fällen versuchen die Betroffenen aber, nach außen hin stark zu bleiben. Sie lassen sich – trotz der psychischen Leiden – in ihrer Lebensführung nicht wesentlich beeinflussen. In derartigen Fällen sind unseren Staatsanwältinnen und Staatsanwälten derzeit aber die Hände gebunden. Bereits vor über zehn Monaten habe ich einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, die Strafvorschrift von einem sogenannten Erfolgs- in ein Eignungsdelikt umzuwandeln. Ich habe kein Verständnis dafür, dass hier nichts voran geht – zumal ich bis heute keine gegen unseren Vorschlag gerichtete, inhaltliche Kritik vernommen habe. Ein weiteres Zuwarten ist schlichtweg nicht mehr hinnehmbar.“
„Es gibt keinen fachlichen Grund, den Gesetzentwurf im Bundesrat weiterhin zu blockieren. Dass es echten Bedarf dafür gibt, zeigt nicht nur eine Online-Petition mit weit über 80.000 Unterstützerinnen und Unterstützern, die diese Änderung fordert, sondern auch der Umstand, dass von den etwa 25.000 jährlich angezeigten Fällen nur sehr wenige letztlich zur Verurteilung führen. Hier gibt es einen Missstand, der mit dem Gesetzentwurf beseitigt werden soll. Das Hinhalten, Verzögern und Taktieren des Bundesjustizministers sollte endlich eingestellt werden“, so die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann.
Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Es wird Zeit, dass die Opfer, die stark sein wollen und ihre Lebensgestaltung aus Gründen der Nachstellung gerade nicht ändern wollen, unsere Hilfe und Unterstützung bekommen. Um die Beeinträchtigung des individuellen Lebensbereichs eines Stalking-Opfers für strafwürdig zu erachten, muss künftig schon entscheidend sein, dass die entsprechende Nachstellung geeignet wäre, das Leben des Opfers nachhaltig zu beeinträchtigen“, so Justizministerin Kuder.
Sachsens Justizminister Gemkow fügt hinzu: „Schon im Jahr 2012 hat eine Praxisumfrage ergeben, dass nur wenige Fälle von Stalking überhaupt zur Anklage gebracht werden können. Trotz erheblicher krimineller Energie der Täter scheitert die Justiz immer wieder am Beweis einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensführung des Opfers. Kommt es zum Prozess, geht dessen Martyrium oft weiter. Denn ein Schuldspruch setzt momentan voraus, dass das Opfer öffentlich und umfassend bekennen muss, wie sehr es unter dem Stalker gelitten hat. Mit dem bayerischen Gesetzentwurf liegt ein guter Vorschlag auf dem Tisch, um diese Missstände endlich zu beseitigen.“
Autor: Karsten Fiedler am 1. Apr 2015 13:57, Rubrik: Rechtliches,
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