Neuregelungen für die Steuererklärung 2014
Wie in jedem Jahr gibt es auch Änderungen, die die Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2014 betreffen. Das betrifft Selbstständige und Arbeitnehmer. Diese betreffen die erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitsverhältnissen, die Reisekosten, die doppelte Haushaltführung und Unterhaltszahlungen.
1. Erste Tätigkeitsstätte
Bei einem Arbeitsverhältnis ist nur maximal eine erste Tätigkeitsstelle möglich. Das ist immer eine ortsfeste betriebliche Einrichtung, die vom Arbeitnehmer dauerhaft aufsucht. Das bedeutet entweder unbefristet oder für mehr als 48 Monate. Die bestimmung erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitsvertrag, hilfsweise durch eine zeitliche Komponente. Diese ortsfeste betriebliche Einrichtung kann sich nicht nur beim eigenen Arbeitgeber befinden. Diese kann sich auch bei einem vom Arbeitgeber bestimmten Dritten befinden.
2. Reisekosten
Die Mitnahme von Kollegen im eigenen Fahrzeug wird nicht mehr berücksichtigt. Die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand pro Tag sind neu gestaffelt. Bei einer Abwesenheitsdauer zwischen 8 und weniger als 24 Stunden beträgt diese 12 EUR. Beträgt die Abwesenheit mehr als 24 Stunden, so beträgt diese 24 EUR. Der An- bzw. Abreisetag wird mit 12 EUR berücksichtigt, wenn eine Übernachtung erfolgt. Die Verpflegungspauschalen werden gekürzt, wenn der Arbeitgeber Zuzahlungen bei Mahlzeiten des Arbeitnehmers vornimmt. Die Regelungen zur Dreimonatsfrist wurden geändert, vor allem bei Unterbrechungen. Bei Übernachtungskosten bei Tätigkeiten über 48 Monate gilt eine Begrenzung auf 1000 EUR pro Monat.
3. Doppelte Haushaltführung
Vorraussetzung ist, wie bisher, ein eigener Hausstand. Hier ist neu, dass zu diesem eine angemessene finanzielle Beteiligung von mindestens 10 % erfolgen muss. Der Abzug der Kosten für die Zweitunterkunft ist auf 1000 EUR pro Monat gedeckelt.
4. Unterhaltszahlungen
Der abzugsfähige Höchstbetrag wurde auf 8354 EUR erhöht.
Autor: Karsten Fiedler am 9. Jan 2015 12:51, Rubrik: Steuerliches,
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