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Änderungen beim Kindergeld

Es wurden Änderungen bei der Antragstellung des Kindergeldes getroffen, um Missbrauch zu vermeiden.

Familie

Foto Lisa Schwarz / pixelio.de

So ist unter anderem vorgesehen, zur Vermeidung von Missbrauch beim Kindergeld die Kindergeldberechtigung von der Angabe der Steuer-Identifikationsnummer von Antragstellern und ihren Kindern abhängig zu machen. Das hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 28.11.2014 beschlossen und ist so dem Bundestag in seinem Beschluss vom 06.11.2014 gefolgt.

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Autor: Karsten Fiedler am 26. Jan 2015 12:28, Rubrik: Rechtliches, Steuerliches,
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