Änderungen beim Kindergeld
Es wurden Änderungen bei der Antragstellung des Kindergeldes getroffen, um Missbrauch zu vermeiden.
So ist unter anderem vorgesehen, zur Vermeidung von Missbrauch beim Kindergeld die Kindergeldberechtigung von der Angabe der Steuer-Identifikationsnummer von Antragstellern und ihren Kindern abhängig zu machen. Das hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 28.11.2014 beschlossen und ist so dem Bundestag in seinem Beschluss vom 06.11.2014 gefolgt.
Autor: Karsten Fiedler am 26. Jan 2015 12:28, Rubrik: Rechtliches, Steuerliches,
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