Verschärfung für Radfahrer im Straßenverkehrsrecht
Künftig müssen Fahrradfahrer, die den Radweg in der entgegengesetzten Richtung nutzen, mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 35,- € rechnen. Vom Bundesverkehrsministerium wurde darüber informiert, dass 2009 versehentlich eine entsprechende Regelung gestrichen, jedoch jetzt wieder eingeführt wurde.
Es geht konkret um Fälle, in denen Radler den Fahrradweg auf der linken Seite benutzen, obwohl sich in ihrer Fahrtrichtung – rechts neben der Fahrbahn – ebenfalls ein sogenannter nicht benutzungspflichtiger Radweg befindet. Neuerdings droht wiederum ein Bußgeld in Höhe von 20,- EUR, welches im Fall einer Sachbeschädigung auf bis zu 35,- EUR ansteigen kann.
In der vergangenen Woche wurde bereits vom Bundesrat die überarbeitete Verordnung beschlossen. Die Länderkammer begründete in einer Drucksache: „Das Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung ist ein oft vorkommendes Fehlverhalten mit hohem Unfallrisiko und Gefahrenpotenzial.“ Leider haben nicht benutzungspflichtige Radwege kein blaues Schild und sind auch meist in Städten eng an der Fahrbahn angelegt.
Problematisch ist diese Gefahrensituation insofern, dass nicht wenige Fahrradfahrer mit rasanter Geschwindigkeit durch Fußgängerzonen in der Leipziger Innenstadt rücksichtslos drauflos radeln und somit Passanten erschreckt zurückweichen und Kraftfahrzeuge scharf abbremsen müssen. Außerdem sind zahlreiche Radler oftmals ohne eine verkehrssichere Ausstattung wie Vorder- und Rücklicht, Speichen-Reflektoren und voll funktionierenden Bremsen unterwegs. Viele Zeitgenossen machen nicht einmal durch rechtzeitiges Klingeln auf sich aufmerksam.
Meiner Ansicht nach sollte deswegen auch von den zuständigen Behörden häufiger und gründlicher kontrolliert und durchgegriffen werden. Schon allein aus diesem Grund sollen Radfahrer sich ordnungsgemäß im Straßenverkehr verhalten, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Autor: Karsten Fiedler am 10. Okt 2014 10:37, Rubrik: Allgemein, Rechtliches,
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