Neues im Verkehrsrecht: Fahrzeugabmeldung online ab 2015 möglich
Kraftfahrzeuge können ab dem 1. Januar 2015 über das Internet abgemeldet werden. Dazu ist es nicht mehr notwendig, die KFZ-Zulassungsstelle persönlich aufzusuchen oder einen Zulassungsdienst zu beauftragen. Das ist eine Neuerung im Straßenverkehrsrecht, die in die richtige Richtung geht.
Möglich machen die Prüfplaketten auf den Fahrzeugkennzeichen und Fahrzeugscheine mit Sicherheitscodes, die zu diesem Zeitpunkt eigeführt werden. Weiterhin ist der neue Personalausweis erforderlich, wobei die elektronische Funktion aktiviert sein muss. Bei der Abmeldung per Internet muss der Fahrzeughalter zuerst die Sicherheitscodes auf der Prüfplakette und dem Fahrzeugschein freirubbeln. Dann muss er diese Codes online an die Zulassungsstelle unter Benutzung des neuen Personalausweises übermitteln. Mit diesem Verfahren wird dokumentiert, dass die Prüfplakette entstempelt und auf dem Fahrzeugschein notiert ist. Diese Verfahrensweise ist nur mit den neuen Fahrzeugscheinen und Prüfplaketten möglich. Außerdem wird der neue Personalausweis mit betriebsfähiger elektronischer Funktion im Zusammenspiel mit einem Computerlesegerät benötigt.
Das ist ein erster Schritt des Bürokratieabbaues im Rahmen der KFZ-Zulassung, der auch zu einer Zeitersparnis führt. Es bleibt zu hoffen, dass weitere sinnvolle Schritte folgen werden. Das darf aber nicht dazu führen, um die Verwaltungskosten zu erhöhen.
Autor: Jana Gräfe am 23. Okt 2014 11:48, Rubrik: Rechtliches,
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