Beruflich bedingte Krankheitskosten sind bei der Einkommensteuer Werbungskosten
Beruflich bedingte Krankheitskosten sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anzusetzen und nicht als außergewöhnliche Belastungen.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Kosten für eine Behandlung psychischer Erkrankungen Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit darstellen können. Nach Ansicht des Gerichts liegen Werbungskosten vor, wenn ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Erkrankung und Problemen mit dem Dienstvorgesetzten am Arbeitsplatz besteht ( so wie die Stichworte „Mobbing“ oder „Bossing“). Dieser Zusammenhang werde auch nicht durch bestehende organische Vorerkrankungen unterbrochen. Das hat zur Folge, dass dadurch die entstandenen Krankheitskosten bei der steuerlichen Berücksichtigung nicht um den Betrag der zumutbaren Eigenbelastung gekürzt werden.
Wenn Sie zu dieser Problematik Fragen haben, so wenden Sie sich an uns und lassen sich beraten.
Autor: Karsten Fiedler am 22. Sep 2014 12:36, Rubrik: Steuerliches,
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