Neues im Insolvenzrecht
Ab 1. Juli 2014 treten neue Bestimmungen im Verbraucherinsolvenzverfahren ein. Das Restschuldbefreiungsverfahrens wird verkürzt. Daneben werden die Gläubigerrechte gestärkt. Diese Neuerungen treten für Verfahren ein, die ab diesem Zeitpunkt beantragt werden. Dazu erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas: „In 2013 haben rund 90.000 Verbraucherinnen und Verbraucher einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt. Das ist nicht nur… weiter »
18. Jul 2014, Rubrik: Rechtliches, Kommentare geschlossen